Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) der Agentur punktpromotion, vertreten durch Herrn Dirk Bernoth, (nachfolgend punktpromotion genannt) werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.
1. Allgemeines
1.1. Nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Kunden widerspricht punktpromotion hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform durch punktpromotion. Die Agentur punktpromotion ist jederzeit berechtigt diese AGB, einschließlich aller eventuellen Anlagen, mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.
1.2. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht punktpromotion darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
1.3. Die Agentur punktpromotion stellt Ihnen die selbst angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von punktpromotion nutzen bzw. punktpromotion einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1. Die Agenturbezeichnung punktpromotion ist Eigentum der Agentur punktpromotion. Die Nutzung der Agenturbezeichnung ist ausschließlich punktpromotion vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Agenturbezeichnung punktpromotion bedarf der ausdrücklichen vorherigen und schriftlichen Zustimmung.
2.2. Alle durch punktpromotion erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von punktpromotion.
2.3. Die von punktpromotion erstellten Werke sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von punktpromotion als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein der Agentur punktpromotion vorbehalten.
2.4. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an punktpromotion kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts, Werke und Texte zu verwenden.
2.5. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts, Werke und Texte bedarf der Zustimmung von punktpromotion und in jedem Fall der vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.
2.6. Die Agentur punktpromotion ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Ton-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.
2.7. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Die Agentur punktpromotion ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Agentur punktpromotion erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - zahlbar ohne Abzüge in Höhe von
· 50 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss sowie abschließend
· 50 % der Auftragssumme innerhalb 14 Tagen nach Projektende.
3.2. Beim Engagement von Künstlern über punktpromotion wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat punktpromotion Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.
3.3. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinental-Flüge erfolgen in der Economy Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 31 Cent/km berechnet.
3.4. Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.
3.5. Auf alle Fremdkosten berechnet punktpromotion ein zu verhandelndes Agenturhonorar (Handling Fee).
3.6. Alle Aufwendungen und Auslagen von punktpromotion, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von punktpromotion zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
3.7. Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst werden, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn punktpromotion nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt.
Die Agentur punktpromotion ist berechtigt, Arbeiten, die punktpromotion im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und anschließend gesondert mit dem Kunden abzurechnen.
3.8. Die Agentur punktpromotion ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
3.9. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über punktpromotion vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat punktpromotion das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbener Person zu verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches durch punktpromotion an Kunden vermittelt wurde.
4. Durchführung und Organisation
4.1. Grundlagen jeder Veranstaltungen sind ein durch den Kunden abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.
4.2. Die Agentur punktpromotion ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den eventuellen künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt punktpromotion nur nach vorheriger schriftlicher Abmachung.
4.3. Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen den Mitarbeitern und Beauftragten von punktpromotion für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben rechtzeitig zugänglich gemacht.
4.4. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. Die Agentur punktpromotion wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. Die Agentur punktpromotion ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
4.5. Wird die Durchführung der Veranstaltung, aus Gründen die der Kunde zu vertreten, hat ganz oder teilweise vereitelt, so behält punktpromotion den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Die Agentur punktpromotion wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.
4.6. Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch punktpromotion oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche des Kunden gegenüber punktpromotion. Die Agentur punktpromotion wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich persönlich, per Fax, E-mail oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).
4.7. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält punktpromotion den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von punktpromotion, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht punktpromotion ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.
5. Haftung
5.1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Agentur punktpromotion verursacht worden sind, haftet punktpromotion nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen.
5.2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von punktpromotion trägt der Kunde. Die Agentur punktpromotion übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Diebstahl, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.3. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet punktpromotion nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber punktpromotion ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist punktpromotion nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.
5.4. Die Agentur punktpromotion haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Die Agentur punktpromotion haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von punktpromotion zurück zu führen sind.
5.5. Die Agentur punktpromotion hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der vom Kunden selbst entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn punktpromotion trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Kunden die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde punktpromotion von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen punktpromotion geltend gemacht werden, freizustellen.
5.6. Soweit punktpromotion in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Die Agentur punktpromotion ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von der Agentur punktpromotion beauftragte Dritte sind im Verhältnis von punktpromotion zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von punktpromotion.
6. Sonstiges
6.1. Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.
6.2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.
6.3. Der Kunde informiert punktpromotion über alle Verletzungen dieser AGB. Die Agentur punktpromotion gewährleistet hiermit jedoch nicht, dass irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden.
6.4. Der Verzicht von punktpromotion, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
6.5. Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
6.6. Diese AGB sind nur als allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
7.2. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
7.3. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Potsdam bzw. das Landgericht Potsdam, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.
